Was bedeutet eine verhinderte Rückkehr aus dem Jahresurlaub für Arbeitnehmer? - jobbern.ch
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Was bedeutet eine verhinderte Rückkehr aus dem Jahresurlaub für Arbeitnehmer?

Veröffentlicht am 12.10.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Stellen Sie sich vor: Ihr Flug fällt aus, und Sie erreichen nach dem Jahresurlaub nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt den Arbeitsplatz. Was ist in einer solchen Situation zu tun?
Es kommt darauf an, weshalb Sie verhindert sind

Es gilt die Faustregel: Eine Abwesenheit wegen Krankheit wird entlohnt, eine Verhinderung durch
andere unvorhergesehene Umstände wie eine Naturkatastrophe im Urlaubsgebiet nicht. Ist also ein Vulkanausbruch oder ein Erdbeben im Feriengebiet der Grund, weshalb Sie nicht wie vorgesehen nach Hause fahren oder fliegen können, besteht rechtlich gesehen keine Lohnfortzahlungspflicht von Seiten des Arbeitgebers.

So ist beispielsweise ein Streik der Verkehrsbetriebe oder ein stornierter Flug für Sie doppelt ärgerlich: Zum einen sind Sie in einer belastenden Situation, weil sie am Bahnhof oder Flughafen gestrandet sind und nicht wissen, wie es weitergeht. Zum anderen sind Sie verpflichtet, die verpassten Arbeitsstunden nachzuholen.

Unternehmen reagieren häufig verständnisvoll

In der Praxis zeigt sich, dass Betriebe meist mit Verständnis reagieren, wenn Mitarbeitende
unverschuldet in Not geraten. Schliesslich ist die Verspätung nicht böswillig passiert, sondern es
ist eine Situation, die alle Beteiligten belastet. Gerade bei Naturkatastrophen wie Erdbeben oder
Waldbränden überwiegt häufig die Erleichterung, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
körperlich unversehrt nach Hause gelangt ist. Wer in einer überfluteten Region ausharren muss,
sollte also möglichst gelassen bleiben und sich bewusst machen, dass die eigene Gesundheit und das Wohlergehen der Familie einen höheren Stellenwert hat als die eine oder andere verpasste
Arbeitsstunde, die nach der Rückkehr nachgeholt werden muss.

Fakt ist: Durch eine unverschuldete verspätete Heimkehr verlieren Sie weder Ihren Job, noch kann der Arbeitgeber Sie sanktionieren. Sie können dann zwar nicht erwarten, dass in Ihrer Abwesenheit in jedem Fall der Lohn weiter bezahlt wird. Doch ein verpatzter Urlaub ist keine berufliche Katastrophe, wenn Sie in einer solchen Situation professionell und umsichtig reagieren und Ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Dokumente einreichen.

Ein Attest über die Ferienunfähigkeit ist wichtig

Wer erkrankt oder verunfallt ist, muss die verpasste Arbeitszeit nicht nachholen. Die Beweispflicht
darüber, dass eine sogenannte "Ferienunfähigkeit" vorliegt, liegt allerdings auf Seite des Arbeitnehmers. Gut zu wissen: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Arbeitsunfähigkeit und
Ferienunfähigkeit. Es kann also durchaus eine Situation vorliegen, dass man zwar nicht in der Lage wäre, an der Arbeitsstelle seine gewohnte Tätigkeit zu verrichten, sich jedoch trotz einer
Erkrankung oder eines Unfalls durchaus erholen kann.

Wichtig ist bei der Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung also der Verweis auf die Ferienunfähigkeit. Darüber hinaus sind - gerade bei ausländischen Attesten - die üblichen Standards wie Stempel, Datum und Unterschrift essenziell. Achten Sie also unbedingt darauf, dass ein offizielles Attest vorliegt, in dem eine Ferienunfähigkeit bescheinigt wird. Dann kann der Arbeitgeber nach Ihrer Rückkehr die verpasste Arbeitszeit für einen weiteren Urlaub gewähren. Bleibt zu hoffen, dass der nächste Urlaub dann ohne Katastrophe und ohne Krankheit erfolgt.