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Hilfe, ich werde gemobbt! Was tun gegen Mobbing am Arbeitsplatz?

Veröffentlicht am 19.01.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Immer häufiger müssen sich auch Gerichte mit Mobbing am Arbeitsplatz befassen, denn die verbalen, psychischen und manchmal auch physischen Übergriffe nehmen zu. Doch welche Handlungen sind Mobbing-Attacken, vom wem gehen sie aus, welche Phasen durchlaufen sie, und was können Betroffene tun?
Mobbing am Arbeitsplatz: Typische Mobbinghandlungen

Die meisten Mobbinghandlungen haben zum Ziel, den betroffenen Mitarbeiter dauerhaft aus dem Job zu verdrängen. Die Mittel, die eingesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen, sind zutiefst
unmenschlich. Denn das Mobbingopfer wird psychisch und manchmal auch physisch verletzt, gedemütigt, ausgegrenzt, blossgestellt und beleidigt - unter anderem mit diesen Mobbinghandlungen:
  • Angriffe auf das soziale Ansehen: Das bedeutet, dass hinter dem Rücken des betroffenen Mitarbeiters schlecht gesprochen wird. Es werden Gerüchte und Unwahrheiten verbreitet, die sein soziales Ansehen schädigen und zunichte machen.
     
  • Massive Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit, zum Beispiel durch ständige Unterbrechungen in Meetings, durch Kontaktverweigerung, durch abwertende Blicke und Gesten, durch Ausgrenzung, durchvollständiges Ignorieren des Mitarbeiters sowie durch Anschreien.
     
  • Angriffe auf die Ausübung des Berufes:
    Schlimmstenfalls gipfeln die Mobbinghandlungen in Tätlichkeiten oder sexuellen Belästigungen.
    • Der gemobbte Mitarbeiter erhält keine Aufgaben mehr oder nur solche, die er von vornherein nicht oder nicht in der vorgegebenen Zeit bewältigen kann.
       
    • Informationen werden zurückgehalten, sodass eine korrekte Ausführung der Arbeit unmöglich ist.
       
    • Der Betroffene erhält Aufgaben, die weit unter seinem Können beziehungsweise außerhalb seines bisherigen Aufgabenbereichs liegen.
       
    • Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung wird der Mitarbeiter unaufhörlich kritisiert.
       
    • Es werden Manipulationen vorgenommen, indem beispielsweise Dateien verändert oder gelöscht werden.
       
    • Vollkommene Ausgrenzung: Niemand in der Abteilung spricht mehr mit dem Betroffenen. Umgekehrt hat er auch keine Möglichkeit mehr, Kollegen zu kontaktieren, um Fragen zu klären oder um mit ihnen zusammenzuarbeiten. Der betroffene Mitarbeiter wird wie Luft behandelt und vollkommen ignoriert, sodass der tägliche Gang zur Arbeit zu einer Höllenqual wird.
Schlimmstenfalls gipfeln die Mobbinghandlungen in Tätlichkeiten oder sexuellen Belästigungen.

Phasen und Folgen von Mobbing

Mobbing durchläuft meistens mehrere Phasen. Es beginnt noch vergleichsweise harmlos mit
persönlichen Angriffen auf verbaler Ebene und Schuldzuweisungen. Die nächste Stufe ist Ausgrenzung sowie zunehmende Schikanen, die das Selbstwertgefühl des betroffenen Mitarbeiters angreifen. Verunsicherung und Ängste sind die Folge, sodass der Mitarbeiter sich kaum noch konzentrieren kann und Fehler macht.

Das hat arbeitsrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Kündigungsandrohung. In den meisten Fällen kommt es zu einer Kündigung oder zu einem
Auflösungsvertrag, sodass der oder die Mobbenden ihr Ziel erreicht haben. Beim Mobbingopfer lösen diese Attacken einen hohen Leidensdruck aus, der oftmals in psychische und auch physische
Krankheiten mündet. Manche Betroffene bleiben zeitlebens arbeitsunfähig oder hegen Suizidgedanken.

Wie Sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren können

Ein typisches Merkmal von Mobbing am Arbeitsplatz ist die stetige Verschlechterung der
Gesamtsituation. Wer als Betroffener denkt, die Situation würde sich wieder normalisieren, der irrt gewaltig! Umso wichtiger ist es, sich so früh wie möglich zur Wehr zu setzen.
  1. Mobbingtatbestände sind oftmals nicht fassbar und deshalb schwer nachweisbar. Umso wichtiger ist, dass Sie ein Mobbingtagebuch führen, in dem Sie detailliert alle Handlungen mit Ort, Datum und Uhrzeit dokumentieren. Diese Aufzeichnungen können Sie mithilfe von Fotos ergänzen. Vielleicht gelingt es Ihnen sogar, die eine oder andere Aktion mit einem Diktiergerät oder Handy aufzunehmen. Es ist zwar rechtlich nicht erlaubt, unbefugt ein Gespräch aufzuzeichnen. Im Falle von Mobbing können Sie jedoch Rechtfertigungsgründe geltend machen.
     
  2. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Gesundheit und Persönlichkeit seiner Mitarbeiter zu schützen. Insoweit muss er seine Mitarbeiter dazu auffordern, Mobbinghandlungen zu unterlassen. Ist er selbst beteiligt, so können Sie - mit den entsprechenden Beweisen - gegen ihn gerichtlich vorgehen. 
     
  3. Werden Sie infolge von Mobbinghandlungen entlassen, ohne dass der Arbeitgeber entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen hat, kann die Kündigung missbräuchlich sein und rechtlich angefochten werden.

Unterlässt es der Arbeitgeber, im Falle von Mobbing angemessene, geeignete und zumutbare
Massnahmen zu treffen, ist er nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren verpflichtet, Ihnen als gemobbtem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu zahlen.