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Welche Auswirkungen hat das neue Datenschutzgesetz auf Unternehmen?

Veröffentlicht am 20.06.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Im September 2023 ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Wie wirken sich die neuen Regularien auf Unternehmen aus? Und kann die Revision des Gesetzes vielleicht sogar als Chance begriffen werden?
Das neue Datenschutzgesetz berücksichtigt den digitalen Wandel

Im revidierten Datenschutzgesetz wurden die Betroffenenrechte gestärkt und darauf geachtet, dass Persönlichkeitsverletzungen durch die Sammlung von Daten möglichst vermieden werden. Denn es ist eine Tatsache, dass in den letzten Jahren der digitale Wandel in zunehmend mehr Bereichen des Lebens Einzug gehalten hat. Beispielsweise waren die Aspekte "Privacy by Default" und "Privacy by Design" in den bisherigen Schweizer Datenschutzgesetzen noch nicht in gleichem Masse abgebildet wie in der überarbeiteten Version.

Inzwischen werden Unternehmen und Vereine verpflichtet, die technische und organisatorische Datenbearbeitung auf eine datenschutzfreundliche Art und Weise auszugestalten. Ausserdem wurden strenge Regeln für Bonitätsprüfungen formuliert. Wer gegen die Datenschutzgesetze verstösst, muss mit Strafsanktionen rechnen, wobei diese vor allem auf Führungskräfte ausgerichtet sind und üblicherweise nicht auf Beschäftigte ohne Führungsverantwortung.

Falls keine Person identifiziert werden kann, die für eine Missachtung der Datenschutzregularien verantwortlich gemacht werden kann, besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen statt einer Führungskraft sanktioniert wird. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der kantonalen Strafverfolgungsbehörden, Strafsanktionen durchzusetzen. Darüber hinaus sind allerdings auch zivilrechtliche Klagen erlaubt, um beispielsweise Schadenersatz einzufordern.

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine sind von den Veränderungen betroffen

Grundsätzlich sind Unternehmen, Vereine und Bundesorgane von den Veränderungen durch das neue Gesetz betroffen und müssen sich auf die neuen Regularien einstellen. Sogar Privatpersonen sind nicht ausgenommen. Doch solange Personendaten im Privatbereich ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden, haben die neuen Gesetze keine Auswirkung auf den digitalen Alltag von Schweizerinnen und Schweizern.

Falls Sie jedoch als Privatperson eine Website öffentlich gestellt haben, fällt diese wie eine Firmenwebsite unter das neue Schweizer Datenschutzgesetz. Die meisten Grundsätze existierten schon in der älteren Version der Schweizer Datenschutzgesetze. So musst auch vor dem 1. September 2023 die Datenverarbeitung von persönlichen Daten verhältnismässig sein und nach Treu und Glauben erfolgen.

Das neue Gesetz stellt Unternehmen vor grosse Herausforderungen

Der Gesetzgeber hat den Schweizer Unternehmen genügend Zeit eingeräumt, um sich auf die neuen Bestimmungen beim Thema Datenschutz vorzubereiten. Der Vorteil des revidierten Gesetzes kann darin gesehen werden, dass Rechtsunsicherheiten geklärt werden und der Umgang mit Daten transparenter wird. Betriebe werden in die Pflicht genommen, ihre internen Abläufe derart zu organisieren, dass jederzeit Klarheit darüber besteht, wer auf welche Daten Zugriff hat. Eine systematische Risikobewertung soll spezifische Prozesse in den Blick nehmen und darauf achten, dass ein Zugriff auf besonders schützenswerte Daten auf ein Minimum beschränkt wird.

Im Idealfall schafft dieses neue Gesetz also die Grundlage für eine Optimierung interner Prozesse und trägt dazu bei, dass eine Unsicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Beschäftigten reduziert wird. Unternehmensweite Trainings und Schulungen einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die in Zukunft als Ansprechpersonen für alle Fragen zum Thema Datenschutz dienen sollen, sind auf jeden Fall hilfreich.