Veröffentlicht am 17.11.2025 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter - Bildquelle: Getty Images
Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen können dazu führen, dass Unternehmen innerhalb kurzer Zeit vielen Mitarbeitenden kündigen. Bei sogenannten Massenentlassungen gelten in der Schweiz besondere rechtliche Vorgaben – und für betroffene Arbeitnehmende besondere Schutzmechanismen.
Wann spricht man von einer Massenentlassung?
Laut Obligationenrecht liegt eine Massenentlassung vor, wenn innerhalb von 30 Tagen eine grössere Anzahl von Kündigungen ausgesprochen wird – abhängig von der Unternehmensgrösse:
- 10 Kündigungen bei 20–100 Mitarbeitenden
- Mindestens 10 % bei 100–300 Mitarbeitenden
- 30 Kündigungen bei 300+ Mitarbeitenden
Eine Massenentlassung ist nur zulässig bei betrieblich bedingtem Stellenabbau, etwa durch wirtschaftliche Gründe oder Umstrukturierungen.
Pflichten des Arbeitgebers
Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden frühzeitig und schriftlich informieren:
- Gründe der Entlassung
- Anzahl der betroffenen Personen
- Geplanter Zeitraum
Gleichzeitig ist das zuständige kantonale Arbeitsamt zu benachrichtigen. In Betrieben mit über 250 Angestellten ist zudem ein Entlassungsplan Pflicht, wenn mehr als 30 Kündigungen ausgesprochen werden.
Was ist ein Entlassungsplan?
Ein Entlassungsplan enthält Massnahmen zur Abfederung der Folgen – beispielsweise:
- Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen
- Abfindungen oder Überbrückungsrenten
- Finanzierung von Weiterbildungen
- Verlängerte Unfallversicherung
- Verkürzte Kündigungsfrist
Können sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende nicht einigen, entscheidet ein Schiedsgericht.
Was passiert bei Rechtsverletzungen?
Wird das Verfahren nicht eingehalten, gelten die Kündigungen als rechtswidrig. Betroffene können eine Entschädigung von bis zu zwei Monatslöhnen einfordern. Das unterstreicht die Bedeutung eines korrekten Ablaufs – sowohl aus juristischer als auch aus humanitärer Sicht.
Gibt es Alternativen zur Entlassung?
Oft lohnt es sich, vor einer Massenentlassung andere Wege zu prüfen:
- Reduktion von hohen Löhnen in der Führungsebene
- Temporäre Arbeitszeitverkürzung (z. B. mit Kurzarbeit)
- Frühzeitiger Dialog mit dem Team
Ein kooperativer Umgang kann helfen, Vertrauen zu erhalten und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.
Fazit: Was bedeutet das für Arbeitnehmende?
Ein korrekt abgewickelter Entlassungsplan kann betroffenen Personen bessere Bedingungen sichern – finanziell und karrieretechnisch. Die Kündigung wird dabei nicht als persönliches Scheitern gewertet. Wichtig ist: Bleiben Sie informiert, holen Sie Unterstützung und prüfen Sie Ihre Rechte.