Siegelungsverantwortliche:n (80 %) Selbständiges Durchführen von Siegelungsverfahren bei Todesfällen. Dazu gehört: Vereinbaren von Terminen, Einholen von Auskünften, Durchführen von Siegelungsgesprächen, Erstellen von Siegelungsprotokollen Anordnen, Überwachen und Aufheben von Sicherungsmassnahmen ...
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