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Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche

Kirch­lind­ach­stras­se 49
3052Zol­lik­ofen
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Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche

Der Stif­tungs­rat führt die Ober­auf­sicht über alle Ein­rich­tun­gen der Stif­tung. Ne­ben der Wahl der Stif­tungs­rä­te ste­hen ihm ins­be­son­de­re fol­gen­de un­über­trag­ba­re Be­fug­nis­se zu:

  • Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
  • Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
  • Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
  • Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
  • Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.

Der Stif­tungs­rat führt die Ober­auf­sicht über alle Ein­rich­tun­gen der Stif­tung. Ne­ben der Wahl der Stif­tungs­rä­te ste­hen ihm ins­be­son­de­re fol­gen­de un­über­trag­ba­re Be­fug­nis­se zu:

  • Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
  • Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
  • Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
  • Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
  • Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.
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