Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche
Der Stiftungsrat führt die Oberaufsicht über alle Einrichtungen der Stiftung. Neben der Wahl der Stiftungsräte stehen ihm insbesondere folgende unübertragbare Befugnisse zu:
Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.
Der Stiftungsrat führt die Oberaufsicht über alle Einrichtungen der Stiftung. Neben der Wahl der Stiftungsräte stehen ihm insbesondere folgende unübertragbare Befugnisse zu:
Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.