Bern und Homeoffice | 80-80% Diesen Beitrag können Sie leisten Für administrative und organisatorische Belange der Organisationseinheit verantwortlich sein Administrative Arbeiten durchführen und ausländerrechtliche Verfahren (Einsprachen im Visumverfahren, Zustimmungsverfahren im Aufenthaltsbereich, Einreiseverbote) bearbeiten Schriftgut, hauptsächlich in deutscher Sprache, überprüfen und endausfertigen Elektronische Posteingänge bewirtschaften und Bürgeranfragen per Mail und Telefon beantworten Korrespondenz mit kantonalen Migrationsbehörden, Schweizer Auslandvertretungen und anderen Partnern der Bundesverwaltung (NDB, fedpol, EDA) führen Das macht Sie einzigartig Kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung, vorzugsweise mit erster Berufserfahrung im Migrationsbereich Schnelle Auffassungsgabe, Selbstständigkeit und Fähigkeit, auch unter starker Belastung strukturiert zu arbeiten redaktionelles Geschick, Flexibilität und Teamfähigkeit Interesse an der Asyl- und Migrationspolitik, Flair für EDV-Anwendungen Gute aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und praktische Englischkenntnisse Fragen zur Bewerbung Daniel Degen +41 58 46 30846 Auf den Punkt gebracht Als Administrator/-in in der Sektion Deutsche Schweiz 2 (Abteilung Zulassung Aufenthalt) ha-ben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit einem motivierten Team die ausländerrechtliche Praxis auf Bundesebene mitzugestalten! Das bieten wir Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung. Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein. Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit. Alle Benefits Migration bewegt Die Abteilung Zulassung Aufenthalt des SEM ist zuständig für alle rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Zulassung und dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, soweit sie nicht die Arbeitsmarktzulassung betreffen. Sie bearbeitet Visumanträge für kurzfristige Aufenthalte oder aus humanitären Gründen sowie Einsprachen bei Visumverweigerung. Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Bundes entscheidet sie namentlich über folgende Fälle: Familiennachzug, Aufenthaltsverlängerung nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen (Härtefälle, Sans-Papiers, wichtige öffentliche Interessen, Rentnerinnen und Rentner), Aufenthalt zu Studienzwecken (Studierende). Sie ordnet auch Rückführungsmassnahmen und Einreiseverbote an. Zusätzliche Informationen Die Stelle ist befristet bis 31.12.2025 befristet. Für fachliche Auskünfte stehen Ihnen Herr Mark Graf, Sektionschef, Tel. +41 58 46 53725, und sein Stellvertreter Ivo Zucha, Tel. +41 58 46 59855, zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerbungsmanagementsystem. Klicken Sie dafür auf \<\<Jetzt bewerben>>.
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