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Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Giacomettistrasse 1
3006Bern
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Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig. Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den – basierend auf diesen Satzungen – erlassenen Organisationsbestimmungen. Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz. Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern. Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig. Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den – basierend auf diesen Satzungen – erlassenen Organisationsbestimmungen. Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz. Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern. Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
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19.05.2025

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Stagiaire universitaire en documentation

  • Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

  • Bern

  • 19.05.2025

  • Festanstellung 100%

Festanstellung 100%

Bern

Votre mission Au sein de l'équipe documentation du Studio Palais fédéral , vous serez notamment amené.e à réaliser les tâches suivantes: Mandats de recherche sur demande des rédactions pour la couverture quotidienne Classement et description de matériel vidéo brut Gestion des métadonnées du système de production SSR interne, Participation à la gestion de la base de données maison, Constitution de dossiers thématiques textuels sur des sujets actuels de la politique fédérale, Votre profil Diplôme dans le domaine de l'information et de la documentation ou formation jugée équivalente Vaste culture générale, intérêt marqué pour la politique suisse et pour les nouveaux médias Flexibilité, esprit d'équipe et forte orientation vers le service Méthode de travail précise et structuré, même dans des conditions stressantes Parfaite maîtrise du français et de l'allemand. Des connaissances d'italien seraient un plus. Bonnes connaissances des programmes informatiques comme Microsoft 365 Ce que nous vous offrons Une fonction variée et intéressante dans l'environnement dynamique des médias électroniques et du service public Un environnement de travail stimulant et convivial Des conditions de travail modernes et une rémunération de stagiaire attrayante Un accès idéal et une bonne préparation pour entrer dans le monde du travail (domaine de l'information et de la documentation) De la visibilité pour le résultat de vos recherches dans les programmes de la SSR Des questions? A propos du processus de recrutement Melina Masciadri Fachspezialistin HR GD Téléphone +41 58 136 12 37 Au cœur de l'actualité politique nationale, nous réalisons depuis le Studio Palais fédéral des sujets audiovisuels pour la radio, la télévision et Internet, allant du compte rendu quotidien aux grandes émissions en direct et en public. Nous travaillons dans les quatre langues nationales. C'est là que naissent des productions techniques et thématiques de haut vol.
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20.05.2025

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Sicherheitsbeauftragte:r Campus Leutschenbach

  • Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

  • Zürich

  • 20.05.2025

  • Festanstellung 100%

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Zürich

Was sind Ihre Aufgaben? Innerhalb des technischen Facility Managements am Standort Zürich suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine:n Sicherheitsbeauftrage:r. Zu Ihren Hauptaufgaben zählen insbesondere: Sicherstellen der Arbeitssicherheit sowie des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes inklusive Instruktion der Mitarbeitenden und Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben Aufbau, Pflege und Überwachung der Notfall- und Evakuationsorganisation sowie Mitverantwortlich für Alarmierungs-, Zutritts- und Videoüberwachungssysteme Begleitung von Bau- und Umbauprojekten in Sicherheitsfragen, Durchführung von Risikoanalysen und Umsetzung gesetzlicher sowie interner Sicherheitsstandards Planung, Kontrolle und Dokumentation sicherheitsrelevanter Massnahmen und Einrichtungen inklusive Zusammenarbeit mit externen Stellen und Einsatzplanung von Sicherheitskräften Was bringen Sie mit? Technische Grundausbildung im Bereich Gebäudetechnik (HLKSE) Mindestens 5-10 Jahre Erfahrung als SiBe in einem gleichwertigen Betrieb Sie verfügen über die Weiterbildung zum SiBe Brandschutz oder Brandschutzfachmann (VKF) und haben mindestens den Kurs Sicherheitsassistent/in Sehr gute Kenntnisse im Bereich Brandschutz-/ Bauvorschriften Worauf können Sie sich freuen? Sie bearbeiten ein breites Arbeitsfeld mit abwechslungsreichen Aufgaben Auf ein dynamisches Umfeld mit vielen neuen Herausforderungen in einer nicht alltäglichen Umgebung Auf ein kleines, engagiertes und professionelles Team und zeitgemässe Arbeitsbedingungen Hohe Selbständigkeit und Eigenverantwortung zum Bewerbungsprozess Martin Muhler HR Berater +41 58 135 27 73 Die Abteilung Finanzen & Services erbringt finanzielle und rechtliche Dienstleistungen, plant und unterhält die Gebäudeinfrastruktur und stellt damit eine wirtschaftliche und zukunftsgerichtete Tätigkeit von SRF sicher.
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