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Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Giacomettistrasse 1
3006Bern
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Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig. Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den – basierend auf diesen Satzungen – erlassenen Organisationsbestimmungen. Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz. Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern. Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig. Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den – basierend auf diesen Satzungen – erlassenen Organisationsbestimmungen. Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz. Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern. Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
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27.04.2025

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Hochschulpraktikant:in Human Resources

  • Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

  • Bern

  • 27.04.2025

  • Praktikum 100%

Praktikum 100%

Bern

Das ist dein Beitrag Im Team HR-Strategie, Personal- und Organisationsentwicklung engagierst du dich für folgende Themen: Talententwicklung Führungsentwicklung Kultur- und Organisationsentwicklung Entwicklung von Instrumenten der Personalentwicklung Diversity & Inclusion Aus- und Weiterbildungsangebote Weitere HR-Themen Damit begeisterst du uns Du verfügst über einen Hochschulabschluss in einer HR-nahen Fachrichtung (z.B. Arbeits- und Organisationspsychologie, Soziologie, Betriebswirtschaft) Du hast Freude an konzeptionellen sowie koordinativen Aufgaben und bringst ein ausgeprägtes Interesse an HR-Themen mit, insbesondere im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung Du hast eine rasche Auffassungsgabe sowie eine zuverlässige, strukturierte und selbständige Arbeitsweise Du bringst idealerweise gute Französischkenntnisse mit Damit begeistern wir dich Vielseitige und interessante Hochschulpraktikumsstelle in einem dynamischen Umfeld der elektronischen Medien und des Service Public Äusserst kollegiales und inspirierendes Team, in dem ein Lachen immer willkommen ist Fortschrittliche Anstellungsbedingungen Wir nehmen uns Zeit für dich und geben dir die Möglichkeit, Einblick in verschiedene Bereiche der SRG zu erhalten Wir unterstützen dich dabei, deine Arbeit flexibel und eigenverantwortlich zu gestalten Noch Fragen? zum Bewerbungsprozess Esther Graf Leiterin Human Resources GD Telefon +41 58 136 12 32 Das nationale Kompetenzzentrum HR SRG steuert die strategischen Personalgeschäfte der SRG und koordiniert die HR-Abteilungen der Unternehmenseinheiten. Das Kompetenzzentrum setzt die Rahmenbedingungen und sorgt für die Gleichbehandlung im gesamten Unternehmen.
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18.04.2025

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Sicherheitsbeauftragte:r Campus Leutschenbach

  • Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

  • Zürich

  • 18.04.2025

  • Festanstellung 100%

Festanstellung 100%

Zürich

Was sind Ihre Aufgaben? Innerhalb des technischen Facility Managements am Standort Zürich suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine:n Sicherheitsbeauftrage:r. Zu Ihren Hauptaufgaben zählen insbesondere: Sicherstellen der Arbeitssicherheit sowie des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes inklusive Instruktion der Mitarbeitenden und Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben Aufbau, Pflege und Überwachung der Notfall- und Evakuationsorganisation sowie Mitverantwortlich für Alarmierungs-, Zutritts- und Videoüberwachungssysteme Begleitung von Bau- und Umbauprojekten in Sicherheitsfragen, Durchführung von Risikoanalysen und Umsetzung gesetzlicher sowie interner Sicherheitsstandards Planung, Kontrolle und Dokumentation sicherheitsrelevanter Massnahmen und Einrichtungen inklusive Zusammenarbeit mit externen Stellen und Einsatzplanung von Sicherheitskräften Was bringen Sie mit? Technische Grundausbildung im Bereich Gebäudetechnik (HLKSE) Mindestens 5-10 Jahre Erfahrung als SiBe in einem gleichwertigen Betrieb Sie verfügen über die Weiterbildung zum SiBe Brandschutz oder Brandschutzfachmann (VKF) und haben mindestens den Kurs Sicherheitsassistent/in Sehr gute Kenntnisse im Bereich Brandschutz-/ Bauvorschriften Worauf können Sie sich freuen? Sie bearbeiten ein breites Arbeitsfeld mit abwechslungsreichen Aufgaben Auf ein dynamisches Umfeld mit vielen neuen Herausforderungen in einer nicht alltäglichen Umgebung Auf ein kleines, engagiertes und professionelles Team und zeitgemässe Arbeitsbedingungen Hohe Selbständigkeit und Eigenverantwortung zum Bewerbungsprozess Martin Muhler HR Berater +41 58 135 27 73 Die Abteilung Finanzen & Services erbringt finanzielle und rechtliche Dienstleistungen, plant und unterhält die Gebäudeinfrastruktur und stellt damit eine wirtschaftliche und zukunftsgerichtete Tätigkeit von SRF sicher.
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