Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
For the Eurovision Song Contest 2025 (ESC), we are looking for a Project Coordinator from February to the end of May 2025. As part of the ESC Event team, your tasks will be the following:
Assist and coordinate needs of crew (hotel, transportation, catering)
Assist organisation and inventory of premises (workstations, delegation bubble, media center, catering etc.)
Support the entire project team with different administrative tasks
Coordinate event department with other SRG departments (production, show, finance etc.) and Host City
Complete event-related tasks that will arise closer to the event
Your profile
You have completed a degree or continuous training in project management or similar
You have several years of experience in project coordination and planification of big events
You are fluent in spoken and written English and German
You have excellent knowledge of MS 365 (particularly SharePoint)
Very independent, flexible, proactive and reliable, you respond well to stress and have great organisational skills
You are very motivated by the job as part of a temporary and challenging project
What we have to offer
Diverse and challenging activity in the context of the ESC 2025
Very exciting and friendly working environment
Committed and motivated project team
Room for ambitions and creative ideas and possibility to play an active part
Modern and flexible working conditions and multilingual and modern working environment
Any further questions?
About the application process Herr Romano Somazzi HR Recruiting Specialist ESC +41 58 135 25 51
The Eurovision Song Contest comes to Switzerland in 2025. With around 180 million viewers, the contest is the music event with the strongest coverage in the world. Join the Eurovision team and contribute to its success.