So sind die rund 500 Zurich vitaparcours organisiert: Die Stiftung VITA Parcours ist verantwortlich für die strategische Leitung und die Weiterentwicklung der Zurich vitaparcours. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG stellt als namensgebender Sponsor die finanziellen Mittel für die Dienstleistungen sowie das Tafel- und Wegweisungsmaterial zur Verfügung. RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung gewährleistet mit ihrer Abteilung Leitung Zurich vitaparcours im Auftrag der Stiftung VITA Parcours den operativen Betrieb und die Qualitätssicherung der Parcours sowie den Support der lokalen Trägerschaften. Jeder Parcours verfügt über eine lokale Trägerschaft, welche für ihren Parcours verantwortlich ist. Die Leistungen der Stiftung VITA Parcours und der Leitung Zurich vitaparcours sowie das Tafel- und Wegweisungsmaterial werden den Trägerschaften dank dem Sponsoring der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG gratis zur Verfügung gestellt. Die baulichen Massnahmen (Bau, Unterhalt, Erneuerung) an Geräten und Wegen sowie die diesbezüglichen Materialkosten gehen zu Lasten der Trägerschaften.
So sind die rund 500 Zurich vitaparcours organisiert: Die Stiftung VITA Parcours ist verantwortlich für die strategische Leitung und die Weiterentwicklung der Zurich vitaparcours. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG stellt als namensgebender Sponsor die finanziellen Mittel für die Dienstleistungen sowie das Tafel- und Wegweisungsmaterial zur Verfügung. RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung gewährleistet mit ihrer Abteilung Leitung Zurich vitaparcours im Auftrag der Stiftung VITA Parcours den operativen Betrieb und die Qualitätssicherung der Parcours sowie den Support der lokalen Trägerschaften. Jeder Parcours verfügt über eine lokale Trägerschaft, welche für ihren Parcours verantwortlich ist. Die Leistungen der Stiftung VITA Parcours und der Leitung Zurich vitaparcours sowie das Tafel- und Wegweisungsmaterial werden den Trägerschaften dank dem Sponsoring der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG gratis zur Verfügung gestellt. Die baulichen Massnahmen (Bau, Unterhalt, Erneuerung) an Geräten und Wegen sowie die diesbezüglichen Materialkosten gehen zu Lasten der Trägerschaften.