Fachperson Betreuung (EFZ) oder einen Sozialpädagogen / eine Sozialpädagogin 50 bis 70% für Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in CH-3052 Zollikofen - jobbern.ch
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Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche

      18.09.2023

      Fachperson Betreuung (EFZ) oder einen Sozialpädagogen / eine Sozialpädagogin 50 bis 70%

      • 3052CH-3052 Zollikofen
      • Festanstellung 50-70%

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      Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche

      Der Stif­tungs­rat führt die Ober­auf­sicht über alle Ein­rich­tun­gen der Stif­tung. Ne­ben der Wahl der Stif­tungs­rä­te ste­hen ihm ins­be­son­de­re fol­gen­de un­über­trag­ba­re Be­fug­nis­se zu:

      • Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
      • Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
      • Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
      • Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
      • Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.

      Der Stif­tungs­rat führt die Ober­auf­sicht über alle Ein­rich­tun­gen der Stif­tung. Ne­ben der Wahl der Stif­tungs­rä­te ste­hen ihm ins­be­son­de­re fol­gen­de un­über­trag­ba­re Be­fug­nis­se zu:

      • Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
      • Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
      • Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
      • Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
      • Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.